Wenn es um das Thema Garantie bei Kaufverträgen geht, haben wahrscheinlich die meisten von Euch im Kopf, dass es in Deutschland eine gesetzliche 2 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung gibt. Vorab schonmal, Ihr liegt voll daneben! :-/
Heute habe ich im Apple Store Frankfurt ganz hart den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erfahren müssen. Also dann erstmal zur Geschichte dahinter: Mein Ipad habe ich im Mai 2010 bei Apple gekauft. Im Dezember letzten Jahres war das Gerät das erste Mal defekt . Ich also in den Apple Store, die haben das nach einigen Tests sofort umgetauscht. Ein paar Monate später, trat das gleiche Problem auf einmal wieder auf. Ich also wieder in den Apple Store, um zu fragen, ob es mittlerweile eine Lösung für den Fehler gibt oder das Gerät wieder umgetauscht werden muß. Die Aussage, die ich dort bekam, hat mich erstmal hart erwischt. Ja, das Gerät ist defekt, aber ein Umtausch ist nicht mehr möglich, da die Garantie seit Mai schon abgelaufen ist. Nur ein kostenpflichtiger Austausch ist jetzt möglich.
Uups, und was ist mit der 2 jährigen Gewährleistung? Gilt die bei Apple denn nicht?
Naja, sagten die, da gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und die Garantie ist bei Apple grundsätzlich nur ein Jahr. OK, dann ging es noch eine Weile hin und her, die haben sich aber absolut nicht erweichen lassen und ich bin mit meinem defekten Ipad wieder abgezogen. Habe auch gesagt, dass ich ja für den Fehler nix kann, und wenn ich was bezahlen soll, dann nur, wenn ich damit ein Upgrade auf ein IPAD 2 erwerben kann. Aber das ging ja schonmal gar nicht. 😕
Jetzt habe ich mich mal schlau gemacht und hier meine Recherche-Ergebnisse, falls Ihr mal einen ähnlichen Fall habt.
Garantie ist nicht gleich Gewährleistung!
Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Händlers und wird oft zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gegeben. Die Garantie sichert eine Leistung im Schadenfall zu und gibt es in verschiedensten Namen und Ausprägungen (Pick-Up Service, Bring-In, Austauschservice…)
Gewährleistung
Gewährleistung steht im Gesetz und beinhaltet die Verpflichtung des Händlers , Mängel zu beheben, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden, also bei der Übergabe am Kauftag.
Dies heißt nämlich überhaupt nicht, dass der Händler einen Mangel, der, wie bei mir nach 1,5 Jahren eintritt, auf eigene Kosten beheben muss, es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat.
Ja, der Kunde muss das beweisen! Ausser in den ersten 6 Monaten nach Kauf.
In dieser Zeit wird der Einfachheit halber einfach angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Aber ich bin kein Jurist, und zum Thema Gewährleistungsrecht gibt es unzählige Seiten und sogar Anwälte, die darauf spezialisiert sind, also ist es sicher ein wenig komplizierter sogar noch.
Für mich ist es jetzt so, dass Apple weiß, dass mein IPAD defekt ist, die auch zugestimmt haben, dass ich für den Fehler nix kann, aber ich mein IPAD trotzdem nur kostenpflichtig umtauschen kann. Eine Reparatur ist nicht möglich. Pech gehabt, sage ich mal.
Grundsätzlich muss ich hier sagen, dass ich von Apple enttäuscht bin. Hallo, wir reden hier vom reichsten Laden der Welt… Klar, irgendwo müssen die auch Grenzen ziehen, aber ganz ehrlich, da kauft man sich ein Gerät für 700 EUR und das hat dann nur ein Jahr Garantie?
Wenn man diese verlängert haben will, kann man für 79 EUR eine Garantieverlängerung kaufen. Schön hätte ich es auch gefunden, wenn Apple beim Kauf mir mal gesagt hätte: Lieber Kunde, denk dran du hast nur ein Jahr Garantie,
nicht 2 Jahre, wie viele denken. Also wenn du 2 Jahre echte Garantie haben möchtest , dann kauf diesen Apple Protection Plan für 79 EUR. Oder auch zum Zeitpunkt, als das erste Mal mein IPAD umgetauscht wurde, hätte man mir sagen können, dass die Garantie im Mai abläuft und falls so ein Fehler danach wieder auftritt, ich keinen Anspruch auf Umtausch mehr habe. Aber leider hat mir keiner da was gesagt, so dass ich jetzt voll in die Unwissenheitsfalle getappt bin. Aber Unwissenheit schützt vor ….
Schade.
Da war ich doch von Apple so überzeugt … bis jetzt. Also bitte, liebe Konkurrenz-Firmen ! Bringt endlich Geräte auf den Markt, die mindestens genauso gut sind wie IPADS und IPhones….
Gute Zusammenfassung, und ein sehr ärgerliches Erlebnis! :reallyangry: Wobei ich dachte, dass die Gewährleistungsuhr mit dem Umtausch wieder neu zu ticken beginnt. Ich spiele auch mit dem Gedanken, diese Zusatzversicherung abzuschließen, weil ich damit das Gerät “express-mässisch” ausgetauscht bekomme. Bin mal gespannt. 😉 Für private Zwecke würde ich mir das nochmal überlegen ob sich die Zusatzversicherung wirklich lohnt. Ich hatte eine Tabelle gefunden, in der die Menge der Garantieschäden der Appleprodukte gelistet waren (für die Statistikliebhaber ein riesen Spaß :laugh: )
Bin jetzt auch ein Jurist aber ist es nicht so das auf das Ersatzgerät welches du bekommen hast ab Ersatzdatum wieder 1 Jahr Garantie ist. Ich meine mich zu erinnern das es so bei einem Nokia Telefon bei mir der Fall war. Da das Ersatzgerät neu war galt bei mir logischerweise nicht das Kaufdatum des alten Gerätes.
Ob das immer noch so ist oder hier der Fall anders liegt, weiß ich nicht.